Sie haben gehört, dass ein Nachbar sein Haus verkaufen möchte, ein Freund wegziehen will oder die Wohnung eines Arbeitskollegen den Besitzer wechseln soll?
Verraten Sie es uns – wir werden es Ihnen danken. Wenn wir die von Ihnen empfohlene Immobilie verkaufen, erhalten Sie von uns eine Provision, siehe Tabelle rechts >>
Tippgeberprovisionen
Verkaufspreis: 0 - 50.000 Euro
Tippgeberprovision: 100 Euro
Verkaufspreis: 50.001 - 100.000 Euro
Tippgeberprovision: 250 Euro
Verkaufspreis: 100.001 - 150.000 Euro
Tippgeberprovision: 350 Euro
Verkaufspreis: 150.001 - 200.000 Euro
Tippgeberprovision: 500 Euro
Verkaufspreis: 200.001 - 250.000 Euro
Tippgeberprovision: 800 Euro
Verkaufspreis: 250.001 - 500.000 Euro
Tippgeberprovision: 1.000 Euro
Verkaufspreis: 500.001 - 1.000.000 Euro
Tippgeberprovision: 2.000 Euro
Generell können Sie uns jedes Objekt empfehlen und anbieten, welches zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll.
- Die Immobilie liegt in Remscheid, Solingen, Wermelskirchen, Radevormwald, Hückeswagen oder Wuppertal.
- Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt
- Das Objekt ist noch nicht durch ein anderes Maklerbüro öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. Printmedien, im Internet oder Verkaufsschilder etc.)
Ja, dürfen Sie. Empfehlen Sie uns auch die Immobilien von Freunden und Bekannten. Außer Ihrem Lebenspartner darf der Eigentümer auch mit Ihnen verwandt sein.
KEINE SORGE, bei uns bleibt jede Empfehlung anonym.
Wir nehmen Ihre Empfehlung genau unter die Lupe und prüfen, ob das Objekt uns noch nicht bekannt ist, es noch nicht öffentlich zum Verkauf steht oder ein direktes Verwandschaftsverhältnis (Ehemann/Ehefrau) zwischen Ihnen und dem Verkäufer besteht. Sollte dies alles nicht zutreffen, wenden wir uns an den Verkäufer und vereinbahren einen Termin mit ihm.
Kommt es zu einem Vertrag zwischen uns und dem Verkäufer, erhalten Sie nach erfolgreichem Verkauf, maßgeblich ist der notarielle Kaufvertrag, ihre Provision.
- Sie entdecken ein leerstehendes Haus
- Ein Garten oder ein Grundstück werden nicht mehr gepflegt
- Ein Briefkasten bleibt ungeleert
- Der Vermieter informiert über einen eventuellen Verkauf